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   BVerwG, 05.03.1987 - 9 B 302.86   

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BVerwG, 05.03.1987 - 9 B 302.86 (https://dejure.org/1987,6947)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1987 - 9 B 302.86 (https://dejure.org/1987,6947)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1987 - 9 B 302.86 (https://dejure.org/1987,6947)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1987 - 9 B 302.86
    Sie müssen ihm vielmehr behilflich sein und ihm den rechten Weg weisen, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 35).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1987 - 9 B 302.86
    Dieses hat für Asylbewerber, die bereits einmal politische Verfolgung erlitten haben, einen erleichterten Prognosemaßstab insoweit vorgesehen, als ein solcher Asylbewerber schon dann anzuerkennen ist, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 ff.; Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]; ebenso BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1987 - 9 B 302.86
    Dieses Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines - weiteren - Gutachtens oder eines Obergutachtens absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1987 - 9 B 302.86
    Dieses hat für Asylbewerber, die bereits einmal politische Verfolgung erlitten haben, einen erleichterten Prognosemaßstab insoweit vorgesehen, als ein solcher Asylbewerber schon dann anzuerkennen ist, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 ff.; Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]; ebenso BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1987 - 9 B 302.86
    Dieses hat für Asylbewerber, die bereits einmal politische Verfolgung erlitten haben, einen erleichterten Prognosemaßstab insoweit vorgesehen, als ein solcher Asylbewerber schon dann anzuerkennen ist, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 ff.; Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]; ebenso BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1987 - 9 B 302.86
    Dieses hat für Asylbewerber, die bereits einmal politische Verfolgung erlitten haben, einen erleichterten Prognosemaßstab insoweit vorgesehen, als ein solcher Asylbewerber schon dann anzuerkennen ist, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 ff.; Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]; ebenso BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1987 - 9 B 302.86
    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedoch nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände klar ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87).
  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1987 - 9 B 302.86
    Die Landesanwaltschaft Bayern durfte daher unbeschadet ihrer Befugnis zur Vertretung des Beklagten zu 2 in dem gegen die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung vom Kläger eingeleiteten Verwaltungsstreitverfahren als Vertreter des öffentlichen Interesses auch selbständig Rechtsmittel gegen die die Asylklage des Klägers betreffende Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen (Urteil vom 19. Januar 1987 - BVerwG 9 C 247.86 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 15383.82

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1987 - 9 B 302.86
    Dem Beschwerdevortrag fehlt die bei der Abweichungsrüge gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderliche Benennung eines inhaltlich bestimmten, entscheidungserheblichen Rechtssatzes, mit dem sich die Vorinstanz in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gesetzt haben soll (vgl. Beschluß vom 22. November 1983 - BVerwG 9 B 15383.82 -).
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